Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Rosenhof-Allgäu

Vermieter: Alf Heil, Staig 4, 87657 Görisried

 

 

      1.     Anreise / Abreise

            Die Anreise kann am Anreisetag ab 16 Uhr erfolgen.

            Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10 Uhr geräumt sein. Eine

            Überziehung der Abreise wird mit 120.- € pro angefangene Stunde

            berechnet.

            Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell

            vereinbart werden.

            Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24 Uhr nicht erscheinen, gilt der

            Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den

            Vermieter als gekündigt.

            Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann

            über die Wohnung frei verfügen.

            Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter

            Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

 

      2.    Sonderwünsche und Nebenabreden

       Sind grundsätzlich möglich.

       Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

 

      3.   Haustiere

      Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.

      Vom Mieter ist für eine geeignete Liegefläche oder Unterbringung in einem        Käfig oder ähnlichem zu sorgen.

      Tiere dürfen nicht auf mit Stoff oder Leder bezogene Möbel oder in Betten.

      Sollte im Nachhinein durch den Vermieter eine Verunreinigung festgestellt        werden, kann er Schadenersatz (bei Bettwäsche Neukauf) verlangen.

 

      4.    Buchung

      Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und ist mit einer                Buchungsbestätigung des Vermieters per Email rechtskräftig.

 

      5.   Bezahlung

      Eine Anzahlung in Höhe von 20 % der gesamten Miete ist nach Erhalt der            Rechnung auf das angegebene Konto zu Überweisen.

      Die Zahlung der restlichen Miete muss bis spätestens

      4 Wochen vor Anreise erfolgen.

 

      Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom          Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine                  Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß          der Stornierungsgebühren dieser AGB

 

     6.    Stornierung 

      Kündigt der Mieter den Vertrag vorzeitig, ohne einen Nachmieter zu                  benennen, der diesen Vertrag zu denselben Bedingungen erfüllt,

      sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten.

 

      Kündigung vor Mietantritt

 

      -bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

      -bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

      -bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

      -bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

      -später als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

 

      Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der

      Zustellung der Kündigung beim Vermieter.

      Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab,

      ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.

 

      7.   Pflichten des Mieters

      Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen, Ferienwohnung,

      Inventar und Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Wenn während des

      Mietverhältnisses Schäden an der Wohnung oder deren Inventar auftreten,        ist der Mieter verpflichtet dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

      Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort            beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese

      Schäden.

      Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist

      einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor

      Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.

      Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der

      Ferienwohnung beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom

      Schadensersatz ausgeschlossen.

      Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet,

      alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um

      zu einer Behebung der Störung beizutragen

      und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

      Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der

      Hausmüll ist in die, je nach Müllart, vorgesehenen Behälter zu entsorgen,

      Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

      Vor dem Verlassen der Wohnung findet eine Begehung mit dem Vermieter

      oder dessen Vertretung statt.

 

      8.   Datenschutz

      Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm

      geschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert,

      geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden

      absolut vertraulich behandelt.

 

      9.   Haftung

      Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine

      Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche

      Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso 

      wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer

      Umstände wie z. Bsp. Behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder

      für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

      Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies

      möglich ist) behilflich.

      Die Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel-

      und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

      Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und

      Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei

      Diebstahl und Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet              der Mieter in vollem Umfang.

 

10. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

 

      Gestattung zur Nutzung eines Internetzugang mittels WLAN 

 

      Der Vermieter unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet 

      dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine

      Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.

      Diese Mitbenutzung ist eine kostenlose Serviceleistung und jederzeit durch

      den Vermieter widerruflich. 

      Der Vermieter übernimmt keine Gewähr über Verfügbarkeit, Geeignetheit

      oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck.

      Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN ganz,

      teilweise oder zeitweise einzuschränken.

      Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass mehrere Gäste diesen 

      Internetzugang nutzen und sich dadurch die ohnehin geringe

      Surfgeschwindigkeit des Internetzuganges noch weiter verringern kann.

      Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den

      Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B.

      gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

      Zugangsdaten 

 

     Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort.

     Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters

     bestimmt und dürfen in keinem Fall

     an Dritte  weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine

     Zugangsdaten geheim zu halten.

     Der Vermieter  hat das Recht, jederzeit den Zugangscode zu ändern.

 

     Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

 

     Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum

     Internet (mailen und surfen) ermöglicht.

     Virenschutz und / oder Firewall stehen nicht zur Verfügung.

     Der unter der Nutzung des WLAN hergestellten Datenverkehr erfolgt

     unverschlüsselt.

     Die Daten können daher von Dritten eingesehen werden.

    Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht,

    dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer usw.) bei der Nutzung des

    WLAN auf das Endgerät des Mieters gelangen können.

    Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf

    eigenes Risiko des Mieters.

    Für Schäden an digitalen Medien (z. B. PC, Smartphone, Tablet) des Mieters

    übernimmt der Vermieter grundsätzlich keine Haftung.

 

      Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

 

     Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch

     genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten

     Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.

     Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger

     Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst zu tragen.

     Der Mieter verpflichtet sich mit dem „klick“ auf das Akzeptieren dieser

     Nutzungsvereinbarung und ebenso das geltende Recht einzuhalten.

     Der Mieter wird insbesondere:

 

     •  das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder

        rechtswidrigen Inhalten nutzen;

     •  keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen,        verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im

        Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

     •  die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten;

     •  keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte

        versenden oder verbreiten;   

      Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche     

      Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er den

      Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

      Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann

      sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei

      machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.

 

      Datenschutz 

 

      Der Mieter wurde darüber informiert, dass Daten über sein

      Nutzungsverhalten des Internetzugangs erhoben und gespeichert und dem

      Vermieter täglich per Email mitgeteilt werden.

      Dabei wird u.a. auch die MAC-Adresse des Nutzers dem Vermieter

       mitgeteilt.

 

      10. Schlussbestimmungen

 

      Fotos und Text auf der Webseite, den Urlaubsportalen und Flyer dienen der

      realistischen Beschreibung. Die 100 prozentige Übereinstimmung mit dem

      Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich

      Änderungen der Ausstattung (z. Bsp. Möbel) vor,

      sofern sie gleichwertig sind.

 

      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen

      unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen

      Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine

      wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der

      Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

      Es gilt deutsches Recht.

      Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.